Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz an der Realschule Munster ist ein wichtiges Instrumentarium um die Belange der Schule zu kanalisieren. In dieser Konferenz werden alle entscheidenden Aspekte der Schulentwicklung diskutiert und verabschiedet.

Hierzu werden duch die jeweiligen Gremien auch ElternvertreterInnen und SchülervertreterInnen gewählt; verantwortlich ist hier Schulelternrat!

Die Gesamtkonferenz tagt mindestens zweimal im Schuljahr. In Sonderfällen können außerplanmäßige Konferenzen eingesetzt werden.

Im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 34) ist es wie folgt abgebildet:

  • 34 Gesamtkonferenz (Auszug)

(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für
  6. a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
  7. b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

 

Lit.: NSchG; Stand: 2020.