Eine Anwahl für eine AG oder einen Förderkurs gilt immer bindend für das ganze 1. Schulhalbjahr bzw. bei der Band AG und der Mofa AG für das ganze Schuljahr. Für das Fernbleiben gilt das Gleiche wie für den Pflichtunterricht. Ein Fehlen ist nur aus Krankheitsgründen möglich und muss von einem der Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden!
Es ist möglich in Mensa an der Mittagsverpflegung teilzunehmen. Bei Interesse können weitere Informationen im Sekretariat erfragt werden.