gemäß des neuen Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule 9.0 vom 11.11.2021 und der seit dem 12.11.2021 gültigen Rundverfügung Nr.29/2021 des RLSB beachten Sie bitte, dass der Eintritt in das Schulgebäude gemäß der 3-G-Regel erfolgen darf.